Besondere Sorgfalt ist aber bei der Gestaltung der Vertragsbeziehung mit dem Interim-Manager, bei der genauen Beschreibung seiner Aufgaben und bei der Eingliederung des Interim-Managers in die Organisation erforderlich. Fehler können hier schnell sehr teuer werden, z.B. wenn nachträglich Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen. Zudem wird hierdurch oft das Verhältnis zwischen Unternehmen und Interim-Manager irreparabel belastet. Besser also, mit Unterstützung von fringspartners hier von Anfang an alles richtig zu machen.
© 2023 fringspartnersImpressumDatenschutzKontaktCookies