Bei besonderen Herausforderungen kann die Heranziehung eines Interim-Managers sehr sinnvoll sein.
Besondere Sorgfalt ist aber bei der Gestaltung der Vertragsbeziehung mit dem Interim-Manager, bei der genauen Beschreibung seiner Aufgaben und bei der Eingliederung des Interim-Managers in die Organisation erforderlich. Fehler können hier schnell sehr teuer werden, z.B. wenn nachträglich Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen. Zudem wird hierdurch oft das Verhältnis zwischen Unternehmen und Interim-Manager irreparabel belastet. Besser also, mit Unterstützung von fringspartners hier von Anfang an alles richtig zu machen.
Leistungen von fringspartners:
- Erstellung und Prüfung von Verträgen mit Interim-Manager und Interim-Manager Vermittlungsagenturen
- Strategien zur Vermeidung von Arbeitsverhältnissen oder sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
- Gestaltung der Rechtsbeziehungen zu Interim-Manager mit Vorstands-/Geschäftsführermandat
- Beurteilung und Lösung von Haftungsrisiken
- Ausschluss von Sozialversicherungsbeitrags-und Lohnsteuerrisiken
- Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Interim-Manager
- Abwehr von Ansprüchen des Interim-Managers oder Sozialversicherungsträger