Zur Erhöhung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und Verbesserung ihrer Flexibilität nutzen viele Unternehmen zunehmend Fremdpersonal. Insoweit können sich komplexe Rechtsfragen ergeben, insbesondere wenn Betriebsräte involviert sind. Wir führen Sie hier sicher durch alle Untiefen.
Arbeitnehmerüberlassung war in der jüngeren Vergangenheit vielfach Gegenstand regulatorischer Änderungen. Ein Ende dieses dynamischen Umfelds ist nicht in Sicht. Wir unterstützen Sie dabei, in ihrer betrieblichen Praxis stets aktuell aufgestellt zu bleiben und Risiken zu vermeiden. Insbesondere im Spannungsfeld zu sonstigen Formen des Fremdpersonaleinsatzes wie auf der Basis von Dienst- oder Werkverträgen oder bei Fragen im Grenzbereich zur Scheinselbständigkeit beraten wir Sie mit unserer jahrelangen Erfahrung und Routine.
Leistungen von fringspartners:
- Entwurf von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen
- Gestaltung von Vereinbarungen mit dem Betriebsrat zum Einsatz von Fremdpersonal
- Abwehr von Straf- und Bußgeldverfahren
- Beschaffung der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis
- Verhandlungen mit der Erlaubnisbehörde
- Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung
- Risikovermeidung im Spannungsfeld zwischen sonstigem Fremdpersonaleinsatz und Arbeitnehmerüberlassung
- Beratung an Schnittstellen zum Sozialversicherungsrecht