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Chefärzte

Die Vertragssituation von Chefärzten ist neben arbeits- und medizinrechtlichen Bezügen geprägt durch das Krankenhausrecht, die Krankenhausvergütung und die ärztlichen Vergütungsregelungen. Je nach Träger kommen auch Aspekte aus dem öffentlichen Dienstrecht oder dem Kirchenrecht hinzu. Typisch ist häufig auch ein gewisser Gegensatz zwischen den Zielen des Trägers und den Interessen des Chefarztes. Hier souverän zu navigieren erfordert hochspezialisierte Beratung – von Anfang an.

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