Die Vertragssituation von Chefärzten ist neben arbeits- und medizinrechtlichen Bezügen geprägt durch das Krankenhausrecht, die Krankenhausvergütung und die ärztlichen Vergütungsregelungen. Je nach Träger kommen auch Aspekte aus dem öffentlichen Dienstrecht oder dem Kirchenrecht hinzu. Typisch ist häufig auch ein gewisser Gegensatz zwischen den Zielen des Trägers und den Interessen des Chefarztes. Hier souverän zu navigieren erfordert hochspezialisierte Beratung – von Anfang an.
Leistungen von fringspartners:
Prüfen von Chefarztverträgen und Zusatzvereinbarungen einschl. Nebentätigkeitserlaubnis
Unterstützung in der Verhandlungsphase
Einschätzung, Absicherung und Abwehr von anderen als medizinisch-behandlungsbedingten Haftungsrisiken
Beratung rund um das Verhältnis zum Krankenhausträger
Lösung von PR- und Reputationsfragen
Begleitung bei Differenzen zu Dienstaufgaben, Budgetverantwortung und Personalangelegenheiten
Gestaltung von Festvergütung und variabler Vergütung (Bonus, leistungsbezogene Zielvereinbarungen, Beteiligungsvergütung)
Beratung zu Privatliquidations- und Nutzungsentgeltvereinbarungen
Sicherung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Altersversorgung