Als Interim-Manager bringen Sie Ihre geballte Kompetenz und Erfahrung bei Ihrem Auftraggeber ein. Häufig für Aufgaben mit besonderer unternehmerischer Herausforderung oder in Krisensituationen. Als selbstständige Einzelperson müssen Sie sich gegen unabsehbare Haftungsrisiken schützen. Aber es geht noch weiter: Unübersichtliche Felder wie Scheinselbstständigkeit, unzulässige Arbeitgeberüberlassung und ungewollte arbeitsrechtliche Bindungen können für beide Seiten äußerst unangenehme Folgen haben. Mit fringspartners an Ihrer Seite meistern Sie auch diesen Teil souverän.
Leistungen von fringspartners:
Erstellung und Prüfung von Verträgen zwischen Interim-Manager und Auftraggeber
Gestaltung und Prüfung von Vertragsbeziehungen unter Einschaltung einer Interim-Manager-Vermittlungsagentur
Gestaltung und Prüfung der Organbestellung von Interim-Manager (Vorstand oder Geschäftsführer)
Einschätzung und Vermeidungsstrategien von Haftungsrisiken
Risikoeinschätzung und -vermeidung unter dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und bei Scheinselbständigkeit
Gestaltung von grenzüberschreitenden Interim-Manager-Aktivitäten
Gestaltung von Vergütungs- und Bonifizierungsstrukturen für Interim-Manager
Beratung und Vertretung bei Auseinandersetzung mit dem Auftraggeber, vor allem bei Haftungsfragen und im Beendigungsfall