Wir kommen aus einer internationalen Großkanzlei und sind mit Rechtsfragen grenzüberschreitender Aktivitäten bestens vertraut. Durch unser internationales Netzwerk können wir eine exzellente Bearbeitung arbeitsrechtlicher Fälle in allen wichtigen Jurisdiktionen sicherstellen.
Entsendungen von Mitarbeitern ins Ausland werfen bisweilen schwierige Rechtsfragen im Spannungsfeld von Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht auf. Mit unserer ausgeprägten Erfahrung unterstützen wir Sie bei allen Gestaltungsfragen und deren Umsetzung um Dialog mit in- und ausländischen Behörden.
Auch bei sonstigen internationalen Sachverhalten, wie etwa Betriebsverlagerungen ins Ausland oder grenzüberschreitenden Betriebsübergängen, können Sie sich auf unsere Kompetenz und Erfahrung verlassen.